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Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes hat sich der Gesetzgeber den Überlegungen der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen („Rürup-Kommission“) angeschlossen. Diese Kommission hatte in ihrem Bericht ein so genanntes Drei-Schichten-Modell entwickelt. Das Drei-Schichten-Modell löst dabei die „drei Säulen“ der Altersvorsorge ab. Das Drei-Schichten-Modell unterscheidet dabei die Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit sowie der steuerlichen Behandlung der Beiträge und der Leistungen wie im Folgenden dargestellt.

Bislang galt in der Altersvorsorge das 3-Säulen-Prinzip. Das bedeutet, dass die Altersversorgung auf drei Säulen ruht: Gesetzliche Rentenversicherung, Private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung. Daneben wurde im Jahr 2002 die Riester-Rente als Zusatzversorgung eingeführt.

Die einzelnen Schichten im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.

 Die 1. Schicht der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge aus der ersten Schicht stellt eine Basisversorgung dar. Zu dieser Schicht gehören die Gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke (Versorgungswerke gibt es für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Zahnärzte. Eine Mitgliedschaft ist meistens Pflicht.) und die landwirtschaftlichen Alterskassen.

Rürup-Rentenversicherung
Zusätzlich gehört die zum 1. Januar 2005 neu eingeführte „Rürup-Rente“ oder auch als Basis-Rente bezeichnete Rente zu dieser Schicht. Die Rürup-Rente ist eine neue Form der Altersvorsorge, die bislang nur in Form von privaten Rentenversicherungen mit reiner Rentenzahlung angeboten wird. Reine Rentenzahlung bedeutet, dass man zum „Ablauf“ der Versicherung nicht wählen kann, ob man das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erhalten möchte, oder in Form einer Auszahlung des (gesamten oder eines Teils des) angesparten Kapitals. Es gibt also kein „Kapitalwahlrecht“. Bei dieser Versicherung ist außerdem (in gewissen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen) der Einschluss von Todesfallleistungen, Hinterbliebenenrenten oder Berufsunfähigkeitsrenten möglich. Auch der Einschluss der Beitragsbefreiung für die Rürup-Rente im Berufsunfähigkeits-Fall ist möglich.

Rürup-Fondssparplan
Inzwischen steht auch der Fondsbranche vom Gesetzgeber offen, Produkte im Bereich der Rürup-Rente als Fondssparplan anzubieten. Deshalb gibt es neuerdings die DWS BasisRente Premium von der renommierten Fondsgesellschaft DWS. Dies erhalten Sie bei uns mit Sonderkonditionen. Weitere Informationen finden Sie über die Seite DWS BasisRente Premium.

Besteuerung
Die Renten aus den Produkten der 1. Schicht werden vollständig nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gibt es allerdings dazu noch Übergangsregelungen (in 2005 nur 50 % der Renten steuerpflichtig. Schrittweise wird bis zum Jahr 2040 auf 100% steuerpflichtiger Anteil der Renten erhöht).

Vorsorgeaufwendungen
Im Gegenzug können die eingezahlten Beiträge während der Beitragszahlungszeit jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden (Übergangsregeln: 2005 werden zunächst nur 60% von max. 20.000 € Jahres-Beiträgen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich anerkannt, schrittweise wird dies erhöht auf die Abzugsfähigkeit der vollen 20.000 € pro Jahr.)

 Die 2. Schicht der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge aus der zweiten Schicht stellt eine Zusatzversorgung dar. Zu dieser Schicht gehören die im Jahr 2002 eingeführte „Riester-Rente“ und die Produkte der betrieblichen Altersversorgung. Zu letzterer gehören die fünf „Durchführungswege“: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse.

Riester-Rente
Die Riester-Rente (auch „Staatliche Förderrente“ genannt) ist in Form einer Rentenversicherung, eines Banksparplanes oder eines Fondssparplanes (z.B. DWS RiesterRente PRemium, DWS TopRente, Allianz dit-Fondsvorsorge...) abschließbar. Bei der Riester-Rente hat der Sparer ein Kapitalwahlrecht von 30% des zum Ablauf des Vertrages vorhandenen Kapitals. Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Komponenten: Den Zulagen sowie einem möglichen Sonderausgabeabzug.

Besteuerung
Die Renten aus den Produkten der 2. Schicht werden auch vollständig nachgelagert besteuert. Im Gegenzug gibt es aber während der Ansparphase eine staatliche Förderung, z.B. über die Zulagen sowie Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente.

Zu genaueren Informationen zur Riester-Rente und der Förderung laden wir Sie herzlich zu einem Besuch z.B. unseres Portals Link1www.Riestern-Sie-mit.de ein.

 Die 3. Schicht der Altersvorsorge

Zu der dritten Schicht der Altersvorsorge gehören private Kapitalanlageprodukte wie z.B. private Kapital- und Rentenversicherungen (bis auf die genannten bAV-, Riester- und Rürup-Renten). Diese Produkte sind meist relativ flexible Produkte, die diverse Absicherungen für das Alter aber auch bei Einschluss von Zusatzversicherungen gegen Todesfall oder Berufsunfähigkeit etc. beinhalten können. So kann man bei vielen Anbietern z.B. Todesfallleistungen, Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Kinderinvaliditätsrenten oder eine Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall einschließen. Außerdem beinhalten die Produkte das Kapital- bzw. Rentenwahlrecht, so dass die Versicherten zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns bzw. der Kapitalauszahlung noch wählen können, ob sie ihr Geld in Form einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalauszahlung bzw. einer Mischform aus beiden erhalten möchten. Die Produkte der dritten Schicht bieten daher diverse Möglichkeiten, individuelle Wünsche des Versicherten zu realisieren.

Besteuerung
Die Renten aus Verträgen der 3. Schicht werden nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. So muss z.B. ein Versicherter, der mit 65 Jahren die Rentenzahlung beginnen lässt, nur 18 % der Rente bei der Steuererklärung als zu versteuerndes Einkommen angeben (nicht 100 % wie bei den vollständig nachgelagert besteuerten Renten).

Aral TankgutscheineSonderkonditionen bei Rürup-Verträgen (Basis-Rente):

  • Für Rürup-Fondssparplan: Für die DWS BasisRente Premium erhalten Sie einen attraktiven Neukundenbonus, dessen Höhe wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
  • Für Rürup-Rentenversicherung: 80 Euro-Gutschein: Für den Abschluss einer Rentenversicherung (private RV, Rürup-Rente, Riester-Rente) erhalten Sie von uns als Dankeschön einen 80 Euro-Gutschein. Details zum Erhalt des Versicherungs-Willkommens-Bonus finden Sie auf der Seite Bonus-Programme.

    Sie finden Vergleichsrechner mit Online-Abschluss-Möglichkeit zu vielen Versicherungssparten auf unserem Online-Finanzportal.de.

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